Berlin, 16. April 2025 – Ultraviolette (UV)-Strahlung erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Der Schutz der Haut vor zu viel Strahlung gelingt über ein bewusstes, die Risiken minimierendes Verhalten wie Verzicht auf Sonnenbäder, schützende Kleidung und die Verwendung von Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor. Neben verhaltenspräventiven Ansätzen rücken immer mehr Überlegungen der Verhältnisprävention in den Fokus. Wie sollten Schulhöfe, Einkaufszonen oder Sportanlagen in Zeiten des Klimawandels gestaltet werden? Wie eine zeitgemäße Freiraumgestaltung helfen kann, die Exposition der Bevölkerung gegenüber UV-Strahlung zu reduzieren und damit hautkrebspräventiv zu wirken, ist ein Thema der Online-Pressekonferenz am 29. April 2025 zum Auftakt der Tagung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (30.04. – 03.05.2025) in Berlin.
Durch das veränderte Klima mit immer mehr Sonnenstunden pro Jahr, einem Freizeitverhalten mit zunehmenden Aufenthalten im Freien, mit wenig Kleidung und ungeschützter Haut sind die Hautkrebs-Erkrankungszahlen in den letzten 20 Jahren in Deutschland sehr stark angestiegen. Der BARMER Arztreport aus dem März 2025 spricht von einer Verdopplung der Anzahl der Menschen mit der Diagnose schwarzer Hautkrebs und einer Verdreifachung der Zahlen beim weißen Hautkrebs seit 2005.
Der Zusammenhang von UV-Strahlung und einem höheren Risiko für Hautkrebs ist evident. Seit Jahrzehnten versuchen Ärztinnen und Ärzte für einen umfassenden UV-Schutz zu werben. „Die allermeisten Menschen wissen heutzutage, dass sie sich und ihre Haut vor zu viel Sonnenlicht schützen müssen. Sie wissen auch wie. Aber allein mit Verhaltensprävention werden wir den Anstieg der durch UV-Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungen nicht stoppen“, sagt Professor Dr. med. Mark Berneburg, Tagungspräsident und Generalsekretär der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG). Gesundheitsprävention hat heutzutage einen dualen Ansatz: Neben dem Verhalten des oder der Einzelnen spielen die Verhältnisse in den Lebenswelten der Menschen eine immer wichtigere Rolle. So kann auch die Hautkrebsprävention von Konzepten der Landschaftsarchitektur profitieren, die die Umwelt im Hinblick auf eine Klimaadaptation gestalten.
Die steigenden Temperaturen und sonnigen Tage ermuntern viele Menschen zu mehr Aufenthalt im Freien. Diese Freiräume sind Teile des öffentlichen Raums in Ballungszentren, Städten und Dörfern. Ob Fußgängerzone, Schulhof, Spielplatz oder Sportanlage, es sind geplante Areale, die Landschaftsarchitektinnen und -Architekten in Abstimmung mit anderen Gestaltenden aus Architektur, Städtebau und Verkehrsplanung gestalten. „Die Auswirkungen von Temperaturanstieg und steigender bodennaher UV-Bestrahlung sind unterschiedlich. Sie werden jedoch bei den Klimaanpassungsmaßnahmen für Hitze und Strahlung in der Landschaftsarchitektur nicht differenziert genug behandelt“, erklärt Dag-Ole Ziebell, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Freiraumentwicklung, Leibniz Universität Hannover, und Keynote-Speaker der DDG-Tagung. „Der Fokus liegt auf der Hitze. Strahlung steht oft thematisch im Schatten“, so Ziebell. Dabei seien Anpassungsmaßnahmen für die Kühlung von Städten teilweise gegenläufig zu Maßnahmen strahlungsreduzierter Städte. Woran das liegt, macht Ziebell anhand des Albedo-Effekts deutlich, der das Reflexionsvermögen von Oberflächen beschreibt. Je nach Farbigkeit und Körnung einer Oberfläche wird solare Strahlung gestreut, reflektiert oder absorbiert. Je dunkler und rauer das Material, desto größer das Absorptionsvermögen und die Erwärmung. „Bezogen auf die Landschaftsarchitektur wird häufig geschlussfolgert, dass hellere Materialien, wie zum Beispiel Betonstein, geeigneter für die Gestaltung urbaner Landschaften wären, da sie weniger zur urbanen Erhitzung beitragen. Die Helligkeit des Betons fördert jedoch die Streuung ultravioletter Strahlung und somit das Potenzial für eine hohe terrestrische UV-Belastung“, erklärt Ziebell.
Wenn Landschaftsarchitektur Maßnahmen umsetzt, die UV-Strahlung reduzieren, kann sie im Sinne der Verhältnisprävention hautkrebspräventiv wirken. Ein solches Konzept startet zunächst mit der Erfassung des neu zu gestaltenden Freiraums und einer ortsspezifischen Strahlungsanalyse. Diese besteht aus den Schwerpunkten Sonnenexposition des Freiraums, Schattenwurf im Tagesverlauf und Analyse der Oberflächenreflexion (AlbedoEffekt). „Es ist möglich, mit einer Toolbox für die Landschaftsarchitektur hautkrebspräventive Entwürfe zu gestalten und dann umzusetzen“, sagt Ziebell. Zu den Maßnahmen gehören Planungs- und Umsetzungstätigkeiten wie zum Beispiel „Biomasse produzieren“ durch Bepflanzung, „Gelände modellieren“, „Entsiegeln“, „strahlungsreduzierendes Material auswählen“ oder „Freiraum ausrichten“. Ein besonders wichtiger Punkt neben dem Einsatz von Bepflanzungen ist die Auswahl der Oberflächenmaterialien, um die bodennahe UV-Bestrahlung zu regulieren. Bei strahlungsreduzierenden Freiräumen geht es um mehr als Verschattung. Diese ist nur ein Teilbereich der Folgewirkung, wenn solare Strahlung einen Gegenstand trifft.
Wenn Ziebell von Landschaft als „zweiter Haut“ spricht, ist das metaphorisch gemeint. Prozesse unserer Haut, die Einfluss auf die UV-Strahlung haben wie beispielsweise die Produktion von Pigmenten (Melanin) und eine Verdickung der Hornschicht, greift die Landschaftsarchitektur auf und sucht nach vergleichbaren Gestaltungsmöglichkeiten in der Landschaft. Der gestaltete Freiraum wird dann zur schützenden Hülle, die im weitesten Sinne als zweite Haut verstanden werden kann.
„Für die Prävention von Hautkrebs kann Landschaftsarchitektur ein wertvoller Verbündeter der dermatologischen Prävention sein“, fasst Prof. Berneburg zusammen. Auf diese Weise könnte die Landschaftsarchitektur unter dem Aspekt der Verhältnisprävention sogar in das Gesundheitssystem integriert werden.
Literatur:
BARMER Arztreport 2025. Hautkrebs – Häufigkeit und Risikofaktoren. Dr. Thomas G. Grobe, Dr. Patrizio Vanella, Prof. Dr. Joachim Szecsenyi. 2025
Ziebell, D.-O. Haut und Landschaft. Ein Kompendium landschaftsarchitektonischer Maßnahmen zur Prävention von Hautkrebs. Fakultät für Architektur und Landschaft Leibniz Universität Hannover. 2024. https://repo.uni-hannover.de/items/e824c2e6-9c4f-4f7a-a19e-fd02928268ba
Terminhinweise:
Online-Pressekonferenz zum Auftakt der 53. DDG-Tagung
Termin: Di, 29. April 2025, 11 bis 12 Uhr
Einwahllink: https://zoom.us/meeting/register/aIprsPJ9TZWxP_MwRy7Gpg
Kenncode: 453384
Zum Programm der Pressekonferenz
KN03 Keynote: UV-Schutz und zeitgemäße Landschaftsarchitektur
Referent: Dag-Ole Ziebell
Termin: Fr, 2. Mai 2025, 14:00 - 14:30 Uhr
Ort: Saal A6+A7, CityCube Berlin
Teilnahme an der Pressekonferenz:
Sie können unabhängig von einer Anmeldung zur DDG-Tagung an der Online-Pressekonferenz teilnehmen! Sollten Sie die Tagung im CityCube Berlin besuchen wollen, müssen Sie sich online registrieren. Sie können sich hier dann auch gleich zur Pressekonferenz anmelden. (Zur Registrierung)
Es geht aber auch spontan am Tag der Pressekonferenz via Zoom-Link und vorgeschaltetem Formular.
Wissenschaftliches Programm, Tagungsnews und weitere Informationen
Kontakt:
Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG)
Beauftragte für die Öffentlichkeitsarbeit:
Prof. Dr. med. Silke Hofmann
Ansprechpartnerin Pressestelle:
Dagmar Arnold
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit -
Robert-Koch-Platz 7
10115 Berlin
Tel.: +49 30 246 253-35
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www.derma.de www.derma-tagungen.de
Zur Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft e. V. (DDG) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der deutschsprachigen Dermatologinnen und Dermatologen. Als eine gemeinnützige Organisation mit fast 4.900 Mitgliedern fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Dermatologie und ihrer Teilgebiete. Die DDG setzt sich für die Förderung der klinischen und praktischen Dermatologie, Allergologie und Venerologie sowie ihrer konservativen und operativen Teilgebiete ein. Mit der Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kongressen engagiert sie sich in der Fort- und Weiterbildung, sie entwickelt Leitlinien und unterstützt Forschungsvorhaben durch Anschubfinanzierungen und Förderungen. Darüber hinaus vergibt die DDG zusammen mit der Deutschen Stiftung für Dermatologie Forschungsgelder und Stipendien an vielversprechende Nachwuchsmedizinstudierende und an namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.